Flächenermittlung

Grundflächen spielen eine wichtige Rolle beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien. Dabei kommt es sowohl auf ein exaktes Aufmaß der Räume, als auch auf die korrekte Zuordnung der Einzelflächen gemäß den entsprechenden Richtlinien und Verordnungen an.

Flächenermittlung nach DIN 277

“… Diese Norm gilt für die Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken oder von Teilen von Bauwerken im Hochbau. Grundflächen und Rauminhalte sind unter anderem maßgebend für die Ermittlung der Kosten im Hochbau nach DIN 276, der Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 und bei dem Vergleich von Bauwerken….”(Anwendungsbereich aus DIN 277 Teil 1).

Mietflächenermittlung nach MF-G

Aus den nach DIN 277 ermittelten Grundflächen lassen sich für Gewerbebauten gemäß der Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für gewerblichen Raum (MF-G) verbindliche Mietflächen ableiten. Diese Richtlinie wird von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (GIF) erstellt und kann als einheitliche Grundlage für gewerbliche Mietverhältnisse verwendet werden.

Wohnflächenermittlung nach WoFIV oder 2. BV

Wohnflächenermittlung nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV) oder nach der früher geltenden Zweiten Berechnungsverordnung (2BV).

Kundenspezifische Flächenermittlung

Berechnung von Flächen im Innenbereich nach individuellen Vorgaben (z.B. laut Mietvertrag).

Ermittlung von Nutzungsflächen im Außenbereich

Nutzungsflächenermittlung im Außenbereich (z.B Reinigungsflächen für Ihr Facility Management).