Sobald ein Gebiet eine Neubebauung erhält und, wie in den meisten Fällen, mehrere Grundstücke entstehen sollen, verlieren die bestehenden Flurstücksgrenzen ihre Aktualität. Um diese Veränderungen wunschgemäß zum Ziel zu bringen, erstellen wir Ihnen Parzellierungspläne mit Koordinierung der neuen Grenzen.
Grundstücksteilungen können von vielen Faktoren abhängig sein:
- Bestandssituation
- vorgegebene Teilflächen
- Mindestabstände (Abstandsflächen)
- geplante Bauvorhaben
Wir unterstützen Sie bei der Planung der Teilungsmaßnahme durch Anfertigen von geeigneten Parzellierungsplänen unter Berücksichtigung aller Randbedingungen.
Bei Realteilungen bereiten wir für Sie die Vermessungsanträge zur Teilung beim zuständige Vermessungsamt vor.
Bei Teilungen nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erstellen wir die Pläne für den Notarvertrag mit allen wichtigen Längen- und Flächenangaben.