Sachverständigenleistungen

Bei einem Großteil der Baumaßnahmen beruft sich die genehmigende Behörde auf Art. 68 der bayerischen Bauordnung, laut welchem die Baubehörde verlangen kann, dass zu maßgeblichen Zeitpunkten des Baufortschrittes der Bauherr Nachweise zur korrekten Bauweise liefern muss.

Als Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen erbringen wir folgenden Leistungen nach Bayerischer Bauordnung (BayBO) sowie Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG):

  • Prüfbescheinigung zur Schnurgerüsteinmessung (Absteckung der genehmigten Grundfläche und Höhenlage unter Berücksichtigung der Grenzabstände)
  • Prüfbescheinigung zur Sockelkontrolle (Prüfung der genehmigten Grundfläche und Höhenlage nach Betonage der Kellerdecke)
  • Prüfung der genehmigten Grundfläche und Höhenlage nach Fertigstellung des Gebäudes (Aufmaß des Gebäudes nach Lage und Höhe zum Nachweis der Einhaltung der genehmigten Maße)
  • Gebäudeeinmessung nach Baufertigstellung zur Fortführung des Liegenschaftskatasters nach Vermessungs-Kataster-Gesetz (VermKatG)